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   VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00   

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VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00 (https://dejure.org/2002,7267)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.10.2002 - 1 K 836/00 (https://dejure.org/2002,7267)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00 (https://dejure.org/2002,7267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Legalisierungswirkung von bergrechtlichen Betriebsplänen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme von Gefahrenabwehrmaßnahmen nach Stilllegung eines Bergwerks; Vorliegen einer Altablagerung als Altlast; Forderung nach der Erstellung eines Sanierungsgutachtens; Inanspruchnahme eines Gesamtrechtsnachfolgers; Grundsätze der Legalisierungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sanierung der Abraumhalde Buggingen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sanierung der Abraumhalde Buggingen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 1 S 1245/99

    Polizeiliche Anordnung zwecks Gefahrenbeseitigung in einem aus der Bergaufsicht

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Diese sind nach der Einstellung des Bergwerksbetriebes und jedenfalls nach der Entlassung aus der Bergaufsicht nicht mehr anzuwenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 - OVG NRW, Urt. v. 16.09.1976, ZfB 1977, 110; Bay. VGH, Urt. v. 14.10.1980, ZfB 1981, 465).

    Spezielle bergrechtliche Vorschriften, die die Ordnungsbehörden auch nach der Stilllegung eines Bergwerks dazu ermächtigen, den ehemaligen Betreiber zur Vornahme von Gefahrenabwehrmaßnahmen zu verpflichten, gibt es nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 -).

    Die Betriebsplanzulassung vermag den Adressaten nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung somit nicht vor repressiven Maßnahmen zu schützen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 - m.w.N.).

    Zum einen ist zu sehen, dass die nach der Zulassung des Abschlussbetriebsplans und der Entlassung aus der Bergaufsicht gegebenen polizeibehördlichen Eingriffsbefugnisse nicht stärker beschränkt werden können als die ursprünglichen bergrechtlichen Eingriffsermächtigungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 - Breuer, JuS 1986, 359/363).

    Die Zulassung des Abschlussbetriebsplans und die spätere Entlassung aus der Bergaufsicht haben zudem grundsätzlich nicht zur Folge, dass damit der Zustand des stillgelegten Bergwerks als "genehmigt" gilt und der ehemalige Betreiber von seiner Haftung frei wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 -).

    Ausgehend davon, dass die Reichweite der Legalisierungswirkung sich nach dem Regelungsgehalt der Genehmigung richtet, kann diese nur soweit gehen, als im Abschlussbetriebsplan hinsichtlich der durch die Halde verursachten Gefahrenlage abschließende Anordnungen tatsächlich getroffen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 -).

    Eine Haftungsfreistellung des Betreibers ist damit jedoch nicht verbunden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, -1 S 1245/99-).

    Das durch die bergbaulichen Betriebshandlungen begründete Näheverhältnis zur Gefahr hat durch den Zeitabstand von mehreren Jahrzehnten keine Lockerung erfahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.1996, - 21 A 7041/95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Die gesetzliche Übernahme der bis zum Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes geltenden Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte spricht für die Zulässigkeit einer derartigen Rückwirkung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.03.1996, - 10 S 2687/95 - Holzwarth/Radtke/Hilger/Bachmann, Bundes-Bodenschutzgesetz/Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Handkommentar, 2. Aufl. 2000, § 4 BBodSchG Rdnr. 91 m.w.N.).

    Grundsätzlich kann aus selbst langjähriger behördlicher Untätigkeit ebenso wenig wie aus pflichtwidriger Duldung eine Legalisierungswirkung abgeleitet werden, weil es an einer positiven Willensäußerung der Behörde in Form eines Verwaltungsakts fehlt, die Anknüpfungspunkt einer solchen Wirkung sein könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.03.1996, - 10 S 2687/95 -, zitiert nach juris; Kothe, VerwArch 88, 456/480 m.w.N.).

    Überwiegend wird jedoch die Auffassung vertreten, dass die Legalisierungswirkung nur im Rahmen des Regelungsgehalts der Genehmigung eintreten kann; ausschlaggebend sind Gegenstand, Inhalt und Umfang der konkreten Regelung des Genehmigungsbescheides (vgl. BVerwGE 55, 118/123; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1989 - 1 S 2719/89 -, UPR 1990, 310/312 und Beschl. v. 04.03.1996 - 10 S 2687/95 -, NVwZ-RR 1996, 387/389; Martens, DVBl. 1981, 597/605 ff.; Breuer, JuS 1986, 359/362; Kloepfer, Umweltrecht, 2. Aufl., München 1998, § 12 RdNr. 72).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht geltend machen würde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete auch tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwGE 52, 16/25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.03.1996, NVwZ-RR 1996, 387).

    Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, welche eine Verjährungsfrist für die Befugnis bestimmt, von einer polizeirechtlichen Ermächtigung Gebrauch zu machen, existiert nicht (BVerwGE 28, 336 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 04.03.1996, NVwZ-RR 1996, 387 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Die für gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Legalisierungswirkung sind nach überwiegender Auffassung auf bergrechtliche Zulassungen von Betriebsplänen nicht anwendbar (vgl. Kothe, VerwArch 88, 456/478; Breuer, JuS 1986, 359/363; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.1996 - 21 A 7041/95 -, ZfB 1997, 36 ff.; VG Köln, Urt. v. 21.09.1995, ZfB 1996, 89/93; a.A.: Kloepfer, NuR 1987, 7/13 ff.).

    Gegen eine Legalisierungswirkung der bergrechtlichen Betriebserlaubnis spricht auch, dass die Betriebshandlungen des Bergbaus wegen des Eingriffs in die Erdkruste von vornherein eine im Verhältnis zum Normalmaß erhöhte Gefahrentendenz zeigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.01.1985 a.a.O.) und von ihnen somit stets eine latente Gefährdung der Erdoberfläche ausgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 a.a.O. sowie Urteil vom 29.03.1984, UPR 1984, 279).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.05.1996, NVwZ 1997, 507 ff.; BVerwG, Beschl. v. 12.03.1999 - 7 B 260.98 -) ist der Zeitablauf von über 28 Jahren seit Zulassung des Abschlussbetriebsplans und mehr als 14 Jahren seit der Entlassung der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlass der angegriffenen Verfügung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 21 A 7041/95
    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Die für gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Legalisierungswirkung sind nach überwiegender Auffassung auf bergrechtliche Zulassungen von Betriebsplänen nicht anwendbar (vgl. Kothe, VerwArch 88, 456/478; Breuer, JuS 1986, 359/363; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.1996 - 21 A 7041/95 -, ZfB 1997, 36 ff.; VG Köln, Urt. v. 21.09.1995, ZfB 1996, 89/93; a.A.: Kloepfer, NuR 1987, 7/13 ff.).

    Gegen eine Legalisierungswirkung der bergrechtlichen Betriebserlaubnis spricht auch, dass die Betriebshandlungen des Bergbaus wegen des Eingriffs in die Erdkruste von vornherein eine im Verhältnis zum Normalmaß erhöhte Gefahrentendenz zeigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.01.1985 a.a.O.) und von ihnen somit stets eine latente Gefährdung der Erdoberfläche ausgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 a.a.O. sowie Urteil vom 29.03.1984, UPR 1984, 279).

    Das durch die bergbaulichen Betriebshandlungen begründete Näheverhältnis zur Gefahr hat durch den Zeitabstand von mehreren Jahrzehnten keine Lockerung erfahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.03.2000, - 1 S 1245/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.1996, - 21 A 7041/95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 75.75

    Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Für das Gewerbe- und Immissionsschutzrecht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die ordnungsbehördliche Generalklausel in der Regel keine Handhabe bietet, um gegen immissionsschutzrechtlich wirksam genehmigte Anlagen einschreiten zu können (BVerwGE 55, 118/120 ff.).

    Die Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts sind zwar nicht im Wege der Gesetzesspezialität formell verdrängt, jedoch schließt die Legalisierungswirkung einer Genehmigung aus, die in der Generalklausel bezeichneten Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Einschreitens für gegeben zu halten (BVerwGE 55, 118/121).

    Überwiegend wird jedoch die Auffassung vertreten, dass die Legalisierungswirkung nur im Rahmen des Regelungsgehalts der Genehmigung eintreten kann; ausschlaggebend sind Gegenstand, Inhalt und Umfang der konkreten Regelung des Genehmigungsbescheides (vgl. BVerwGE 55, 118/123; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1989 - 1 S 2719/89 -, UPR 1990, 310/312 und Beschl. v. 04.03.1996 - 10 S 2687/95 -, NVwZ-RR 1996, 387/389; Martens, DVBl. 1981, 597/605 ff.; Breuer, JuS 1986, 359/362; Kloepfer, Umweltrecht, 2. Aufl., München 1998, § 12 RdNr. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Insbesondere das Grundwasser ist als eine natürliche Lebensgrundlage gegen Verschmutzungen besonders zu schützen (vgl. Art. 20a GG; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 03.09.2002, - 10 S 957/02 -).

    Es besteht insbesondere zum Schutz des Grundwassers ein besonderes öffentliches Interesse, zum Zwecke der Gefahrenabwehr von einer ordnungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 03.09.2002, - 10 S 957/02 -).

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht geltend machen würde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete auch tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwGE 52, 16/25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.03.1996, NVwZ-RR 1996, 387).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.05.1996, NVwZ 1997, 507 ff.; BVerwG, Beschl. v. 12.03.1999 - 7 B 260.98 -) ist der Zeitablauf von über 28 Jahren seit Zulassung des Abschlussbetriebsplans und mehr als 14 Jahren seit der Entlassung der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlass der angegriffenen Verfügung.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, welche eine Verjährungsfrist für die Befugnis bestimmt, von einer polizeirechtlichen Ermächtigung Gebrauch zu machen, existiert nicht (BVerwGE 28, 336 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 04.03.1996, NVwZ-RR 1996, 387 ff.).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98

    Nachsorgeanordnung zum Grundwasserschutz 5 Jahre nach Stillegung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.05.1996, NVwZ 1997, 507 ff.; BVerwG, Beschl. v. 12.03.1999 - 7 B 260.98 -) ist der Zeitablauf von über 28 Jahren seit Zulassung des Abschlussbetriebsplans und mehr als 14 Jahren seit der Entlassung der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlass der angegriffenen Verfügung.
  • VG Düsseldorf, 26.01.1993 - 3 K 6003/92
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 2719/89

    Einschreiten der Polizei aufgrund polizeilicher Generalklausel bei

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00 - zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16.10.2002 - 1 K 836/00 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 19.02.1999 mit Ausnahme dessen Ziffer 6 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.02.2000 aufzuheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03

    Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00 - zu ändern und die Anordnung des Landratsamts Breisgau/Hochschwarzwald vom 19.02.1999 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.02.2000 aufzuheben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung auf Grund der von den Betriebshandlungen des Bergbaus im Verhältnis zum Normalmaß ausgehenden erhöhten Gefahrentendenz generell keine Legalisierungswirkung gegenüber späteren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zukommt, die durch die zugelassenen Betriebshandlungen hervorgerufenen wurden (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.03.1984 - 12 A 2194/82 - OVGE 37, 115 ; Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 - NVwZ 1985, 355 ; VGH BW, Urt. v. 29.03.2000 - 1 S 1245/99 - a.a.O. RdNr. 26; Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, juris RdNr. 39; Urt. v. 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, juris RdNr. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris RdNr. 29; Breuer, a.a.O., S. 362 f.; Müggenborg, NVwZ 2006, 278 ; a.A. Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 106).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung auf Grund der von den Betriebshandlungen des Bergbaus im Verhältnis zum Normalmaß ausgehenden erhöhten Gefahrentendenz generell keine Legalisierungswirkung gegenüber späteren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zukommt, die durch die zugelassenen Betriebshandlungen hervorgerufenen wurden (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.03.1984 - 12 A 2194/82 - OVGE 37, 115 ; Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 - NVwZ 1985, 355 ; VGH BW, Urt. v. 29.03.2000 - 1 S 1245/99 - a.a.O. RdNr. 26; Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, juris RdNr. 39; Urt. v. 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, juris RdNr. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris RdNr. 29; Breuer, a.a.O., S. 362 f.; Müggenborg, NVwZ 2006, 278 ; a.A. Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 106).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung auf Grund der von den Betriebshandlungen des Bergbaus im Verhältnis zum Normalmaß ausgehenden erhöhten Gefahrentendenz generell keine Legalisierungswirkung gegenüber späteren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zukommt, die durch die zugelassenen Betriebshandlungen hervorgerufenen wurden (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.03.1984 - 12 A 2194/82 - OVGE 37, 115 ; Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 - NVwZ 1985, 355 ; VGH BW, Urt. v. 29.03.2000 - 1 S 1245/99 - a.a.O. RdNr. 26; Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, juris RdNr. 39; Urt. v. 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, juris RdNr. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris RdNr. 29; Breuer, a.a.O., S. 362 f.; Müggenborg, NVwZ 2006, 278 ; a.A. Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 106).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung auf Grund der von den Betriebshandlungen des Bergbaus im Verhältnis zum Normalmaß ausgehenden erhöhten Gefahrentendenz generell keine Legalisierungswirkung gegenüber späteren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zukommt, die durch die zugelassenen Betriebshandlungen hervorgerufenen wurden (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.03.1984 - 12 A 2194/82 - OVGE 37, 115 ; Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 - NVwZ 1985, 355 ; VGH BW, Urt. v. 29.03.2000 - 1 S 1245/99 - a.a.O. RdNr. 26; Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, juris RdNr. 39; Urt. v. 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, juris RdNr. 33; VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris RdNr. 29; Breuer, a.a.O., S. 362 f.; Müggenborg, NVwZ 2006, 278 ; a.A. Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 106).
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Die Rechtsprechung geht zunächst davon aus, dass eine Duldung der Behörde, also die staatliche Gestattung ohne ausdrückliche Genehmigung, für die sicherheitsrechtliche Behandlung einer in einem Bergwerk entstandenen Störungsquelle keine Legalisierungswirkung bedeutet (vgl. zur staatlichen Gestattung einer Halde ohne ausdrückliche Genehmigung: VG Freiburg, U. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris).
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Die Rechtsprechung geht zunächst davon aus, dass eine Duldung der Behörde, also die staatliche Gestattung ohne ausdrückliche Genehmigung, für die sicherheitsrechtliche Behandlung einer in einem Bergwerk entstandenen Störungsquelle keine Legalisierungswirkung bedeutet (vgl. zur staatlichen Gestattung einer Halde ohne ausdrückliche Genehmigung: VG Freiburg, U. v. 16.10.2002 - 1 K 836/00 -, juris).
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